• Ziel der vierten Sitzung ist die Prüfung der vergleichenden Gutachten und der Erstellung einer Berufungsliste. Der Berufungsvorschlag besteht aus einer nach Qualifikation gereihten Liste von drei Bewerber*innen.

    • Ziele und Ergebnisse der 4. BeKo-Sitzung

      Ziel der vierten Sitzung ist die Festlegung der Berufungsliste.Die 4. Sitzung wird spätestens zwei Wochen nach Eingang der Gutachten oder, im Fall des § 4 Abs. 4, unverzüglich nach dem Beschluss gem. § 5 Abs. 10 einberufen.

      Folgende Ergebnisse müssen am Ende der vierten Sitzung vorliegen:

      1) Berufungsliste mit 3 Kandidat*innen



       Eine ausführliche Darstellung der notwendigen Schritte und aller zu beachtenden Umstände findet sich hier. 

      Folgende Teilaufgaben sind vor der Sitzung abzuarbeiten:

      Verfahrensschritt

      Verantwortlich

      Hinweise und Dokumente

      Einholden der vergleichenden Gutachten

      BeKo- Vorsitz

      Gutachter*innen erhalten folgende Dokumente:

      • die in der BK festgelegten Kriterien und deren Gewichtung
      • schriftliche Bewerbungsunterlagen der Gelisteten (auch Nachreichungen oder Handouts aus den Probevorträgen)

      Terminkoordination

      BeKo- Vorsitz

      Möglichst frühzeitig, Berücksichtigung vorlesungsfreie Zeit, Berücksichtigung familienfreundliche Zeiten

      Einladung zur Sitzung

      BeKo- Vorsitz

       spätestens 7 Tage vor Sitzung;
      Mustereinladungsschreiben,



      Eine ausführliche Darstellung der notwendigen Schritte und aller zu beachtenden Umstände findet sich hier. 

      Folgende Teilaufgaben sind während der Sitzung abzuarbeiten:

      Verfahrensschritt

      Verantwortlich

      Dokumente

      Feststellung ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit

      BeKo Vorsitz

      Musterprotokoll

      Disskussion über Inhalte der Gutachten

      BeKo


      Erstellen Berufungsliste mit 3 Kandidat*innen
      BeKo


      Berufungsordnung

      § 6 Vergleichende Gutachten

      § 7 Berufungsvorschlag

      Grundordnung

      § 13 Beschlussfähigkeit
      Ladungsfristen und Feststellung der Beschlussfähigkeit

      Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG)

      §40 Berufung von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern
      Zusammensetzung der BeKo

      §41 Einstellugnsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren