Überblick über das Verfahren
1. Verfahrensschritte
1.8. Anzeige im MWFK
Nachdem der Fachbereichsrat die Ausschreibung beschlossen hat, informiert die*der Dekan*in die*den Präsident*in über den Fachbereichsratsbeschluss. Dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg ist drei Wochen vor der Veröffentlichung von dem* der Präsident*in über das Büro des* der Präsident*in die Ausschreibung anzuzeigen. Die Genehmigungsanzeige aus dem MWFK wird über das Büro des* der Präsident*in an den Fachbereichsrat, Dekan*in und Berufungsmanagement weitergeleitet.
Beteiligte: Präsident*in, BdP
Rechtliche Grundlagen: § 3 Berufungsordnung HNEE, §§ 42 BbgHG
Dokumente: Ausschreibungstext (deutsch & englisch), Anzeige MWFK (Vorlage BdP)