Überblick über das Verfahren

1. Verfahrensschritte

1.8. Anzeige im MWFK

Nachdem der Fachbereichsrat die Ausschreibung beschlossen hat, informiert die*der Dekan*in die*den Präsident*in über den Fachbereichsratsbeschluss. Dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg ist drei Wochen vor der Veröffentlichung von dem* der Präsident*in über das Büro des* der Präsident*in die Ausschreibung anzuzeigen. Die Genehmigungsanzeige aus dem MWFK wird über das Büro des* der Präsident*in an den Fachbereichsrat, Dekan*in und Berufungsmanagement weitergeleitet.

Beteiligte:                                                  Präsident*in, BdP

Rechtliche Grundlagen:                       § 3 Berufungsordnung HNEE, §§ 42 BbgHG

Dokumente:                                              Ausschreibungstext  (deutsch & englisch), Anzeige MWFK (Vorlage BdP)