1. Verfahrensschritte

1.1. Nachbesetzungsbedarf

Das Besetzungsverfahren ist seitens des Fachbereiches rechtzeitig einzuleiten und der Nachbesetzungsbedarf wird schriftlich an Präsident*in durch Dekan*in angezeigt (Vorlage Nachbesetzungsbedarf). Bei regulär freiwerdenden Professuren wird die*der Präsident*in etwa 18 Monate vor dem Ruhestand der Stelleninhaber*in informiert. Bei Wegberufungen erfolgt es unverzüglich nach der Rufannahme durch die bisherige Stelleninhaber*in. In Kopie wird das Berufungsmanagement informiert für die Dokumentation des Verfahrens.

 

Beteiligte:                                                 Präsident*in, Dekan*in     

Rechtliche Grundlagen:                       § 2 Berufungsordnung HNEE, § 42 ff. BbgHG

Dokumente:                                               Vorlage Nachbesetzungsbedarf, Mail, Aktennotiz Gespräch