1. Verfahrensschritte

1.6. Hinweise zur Ausschreibung

Gemäß § 3 (3) der Berufungsordnung muss der Ausschreibungstext folgendes enthalten:

1. die Denomination der Stelle und die Besoldungsgruppe,

2. den geplanten Zeitpunkt der Einstellung,

3. die Dauer der Beschäftigung und Angaben zur eventuellen Befristung,

4. die zu erfüllenden Aufgaben in der Lehre (inklusive der Angabe des Lehrumfangs), in der Forschung, im Wissens- und Technologietransfer, in der akademischen Selbstverwaltung und im Wissenschaftsmanagement,

5.  einen Hinweis auf die Einstellungsvoraussetzungen gemäß § 43 BbgHG,

6.  einen Hinweis auf die bevorzugte Berücksichtigung von Wissenschaftlerinnen bei gleicher Eignung nach Maßgabe von § 7 Abs. 4 BbgHG

7.  einen Hinweis auf die bevorzugte Berücksichtigung von schwerbehinderten Menschen bei gleicher Eignung

8.  eine Aussage zur strategischen Ausrichtung der Hochschule

9.  die Bewerbungsfrist von in der Regel 6 Wochen,

10. die Anschrift der Empfängerin/des Empfängers an der HNEE

11. einen Hinweis auf die einzureichenden Unterlagen

Das Stellen- und Anforderungsprofil in Bezug auf Forschung, Lehre (pädagogische Eignung), Selbstverwaltung und Weiterbildung in der Ausschreibung muss klar und präzise benannt sein. Die Denomination ist Teil der Ausschreibung. Es muss deutlich werden, welche Anforderungen erfüllt sein müssen und welche Anforderungen wünschenswert sind. Das muss sich später in der Wichtung der Auswahlkriterien widerspiegeln. Der Ausschreibungstext ist so zu fassen, dass ein fachlich geeignetes und dennoch diverses Bewerberfeld angesprochen wird. Eine zu hohe Spezialisierung der Fachkriterien im Ausschreibungstext kann die Anzahl der Bewerbungen einschränken und zu einer Wiederholung des Verfahrens führen. Die Schwerpunktsetzung im Kriterienkatalog bestimmt entscheidend die Auswahl der Bewerber*innen während des gesamten Berufungsverfahrens. Ein Abweichen von dem im Ausschreibungstext genannten Kriterien kann zum Scheitern des Verfahrens führen.

Im Text muss auf die Einstellungsvoraussetzungen nach BbgHG § 43 (1) 1-3, 4b hingewiesen oder es müssen diese Bedingungen aufgezählt werden. Außerdem sind die Textbausteine der Vorlage (bspw. Vorstellung der Hochschule, besondere Aufforderung an Frauen, Familienfreundlichkeit, Eingangsbestätigung) zwingender Bestandteil. Die Ausschreibung soll klar aus dem Hochschulentwicklungsplan und der strategischen Ausrichtung der Hochschule hervorgehen. Gefordert ist eine angemessene Darstellung in Bezug zum Forschungszusammenhang des Fachbereichs und der Bedeutung der Professur für die Hochschule.