Überblick über das Verfahren
2. Allgemeine Hinweise zur Kommissionsarbeit
2.2. Gründung BeKo
Zur Vorbereitung eines Berufungsvorschlags setzt der Fachbereichsrat eine Berufungskommission ein. Die Wahl des Berufungskommissionsvorsitzes und der Stellvertretung ist durch den Fachbereichsrat zu erfolgen. Es empfiehlt sich zur Fachbereichsratssitzung den* die Berufungsbeauftragte einzuladen.
Die Wahl der Mitglieder der Berufungskommission nach § 42 Abs. 2 BbgHG erfolgt unverzüglich nach der Ausschreibung der Stelle für Hochschullehrer*innen den betreffenden Fachbereichsrat.
In der Kommission wirken folgende Personen qua Amt beratend mit, die ebenfalls mit allen Unterlagen zu den Sitzungen der Berufungskommissionen einzuladen sind:
• der*die Dekan*in
• die Gleichstellungsbeauftragte
• der*die Berufungsbeauftragte*r
• ggf. die Schwerbehindertenvertretung, falls sich schwerbehinderte Personen beworben haben.
- Weitere beratende Mitglieder können vom jeweiligen Fachbereichsrat gewählt werden. Darüber hinaus kann der Fachbereichsrat ein weiteres Mitglied der Hochschule zur Protokollierung benennen.
- Die bisherige Stelleninhaberin oder der bisherige Stelleninhaber dürfen der Berufungskommission nicht angehören.
- Professorinnen und Professoren im Ruhestand sollen der Berufungskommission nicht angehören.
- Jeder Berufungskommission muss mindestens ein stimmberechtigtes hochschulexternes Mitglied angehören, das der Gruppe der Hochschullehrenden zugeordnet ist. Über Ausnahmen entscheidet der*die Präsident*in.
- Der Fachbereichsrat wählt ein Mitglied der Gruppe der Hochschullehrenden, das zugleich Mitglied der Hochschule ist, als Vorsitzende*n der Berufungskommission. Die Vertretung für den Vorsitz muss ebenfalls durch den jeweiligen Fachbereichsrat gewählt werden.
- Für jedes Mitglied sollen Stellvertreter*innen gewählt werden, die im Falle des Ausscheidens oder der Abwesenheit eines stimmberechtigten Mitglieds dieses mit Stimmrecht vertreten.
Beteiligte: Fachbereichsrat
Rechtliche Grundlagen: § 3 (1,3) Berufungsordnung HNEE, §§ 42 ff. BbgHG
Dokumente: Profilpapier, Entwurf Ausschreibungstext (deutsch & englisch)