Überblick über das Verfahren
Умови завершення
2. Allgemeine Hinweise zur Kommissionsarbeit
2.4. Große BeKo
Hat die Professur fachliche Bezüge zu mehreren Fachbereichen oder im Fall gemeinsamer Berufungen kann eine aus elf stimmberechtigten Mitgliedern bestehende Kommission gebildet werden (große Berufungskommission), von denen sechs der Hochschullehrendengruppe und je zwei der Mitarbeitenden- und Studierendengruppe angehören sowie ein Mitglied, das der*die Präsident*in bestimmt und das keiner Gruppe zugeordnet ist. § 42 Abs. 9 Satz 4 BbgHG bleibt unberührt.