2. Allgemeine Hinweise zur Kommissionsarbeit

2.1. Allgemeine Hinweise zur Arbeit der Berufungskommission


Mit der Bildung der Berufungskommission beginnt das eigentliche hochschulinterne Berufungsverfahren. Verantwortlich ist der jeweilige Fachbereich, an dem die Professur zu besetzen ist. Es wird empfohlen, den* die Berufungsbeauftragte*n zur FBR Sitzung und Wahl der Berufungskommission einzuladen.

Verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung eines Berufungsverfahrens ist der Berufungskommissionsvorsitz.  Dabei stellt der*die  Dekan*in in Zusammenarbeit mit dem Berufungsmanagement alle für das Verfahren notwendigen Informationen und Unterlagen den ordentlichen Mitgliedern und beratenden Funktionsmitgliedern der Berufungskommission zur Verfügung. Die unmittelbare Arbeit der Berufungskommission endet im Allgemeinen mit Vorlage des Berufungsberichts, der in der Regel drei Listenplatzierte vorschlägt.

Dem Vorsitz der Berufungskommission obliegt die ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens. Der Berufungskommissionsvorsitz ist während des gesamten Berufungsverfahrens Ansprechpartner*in für die Bewerber*innen. In Absprache mit dem Vorsitz der Berufungskommission kann auch das Berufungsmanagement die Kommunikation mit den Bewerber*innen führen; dies gilt insbesondere für Eingangsbestätigungen der Bewerbungen und Zwischennachrichten an die Bewerber*innen sowie Absagen an nichtplatzierte Bewerber*innen. Auskünfte zu laufenden Verfahren sind aus juristischen Gründen allgemein zu halten. Bitte im Zweifel bei Nachfragen von Kandidat*innen an das Berufungsmanagement verweisen.

Das Berufungsmanagement bündelt die Bewerbungsunterlagen für die Kommission. Bewerbungen, die dezentral bei den Fachbereichen eingehen, sollten daher umgehend an das Berufungsmanagement weitergeleitet werden.

Die Sitzungen der Berufungskommission sind nicht öffentlich. Über die Beratungen ist Vertraulichkeit zu wahren. Die Mitglieder der Berufungskommission erlangen im Laufe des Berufungsverfahrens Kenntnis über personenbezogene Daten. Diese gilt es während und auch nach Abschluss des Verfahrens absolut vertraulich zu behandeln. Jedes Mitglied erklärt sich dazu entsprechend in Form einer Verschwiegenheitserklärung.

Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass keine Befangenheit von Mitgliedern der Berufungskommission gegenüber Bewerber*innen besteht. Anhand des Kriterienkatalogs zur Befangenheit ist zu prüfen, ob eine Besorgnis zur Befangenheit besteht. Die Mitglieder erklären sich entsprechend.  Jedes Mitglied legt die möglichen Befangenheitsgründe offen, nimmt jedoch an der Diskussion und Entscheidung über seine Befangenheit nicht teil.  

Berufungskommissionssitzungen sollten generell zu familienfreundlichen Zeiten stattfinden.