Überblick über das Verfahren
2. Allgemeine Hinweise zur Kommissionsarbeit
2.7. Abstimmungen
Nicht anwesende Mitglieder der Berufungskommission haben kein Stimmrecht. Sofern Mitglieder nicht persönlich an den Sitzungen teilnehmen können, besteht die Möglichkeit zur Teilnahme über elektronische Zuschaltung mit Identifizierung über Bild und Ton. In diesem Fall nimmt das betreffende Mitglied stimmberechtigt an den Sitzungen teil. Die Abstimmungen über die Berufungsliste und den Berufungsvorschlag erfolgen geheim, wobei die Stimmen der Statusgruppe der Professorinnen und Professoren getrennt zu zählen sind. Über die Vergabe eines jeden Ranges in der Berufungsliste (Listenplatz) wird getrennt abgestimmt. Die Abstimmung über einen nachfolgenden Listenplatz darf erst erfolgen, wenn ein Beschluss über den vorgehenden Listenplatz erfolgt ist. Danach erfolgt die Abstimmung über die Berufungsliste als Ganze.
Jedes Mitglied des für den Berufungsvorschlag zuständigen Gremiums kann gemäß § 24 VwVfG verlangen, dass dem Vorschlag ein von der Mehrheit abweichendes Votum beigefügt wird.