2. Allgemeine Hinweise zur Kommissionsarbeit

2.11. Unconscious Bias

Mehr als 90% der menschlichen Wahrnehmungs- und Denkprozesse laufen unbewusst, im Grunde automatisch ab. Automatische Denkprozesse basieren auf unwillkürlich auftretenden Klischees, die zu einer – meistens unbewussten – Ungleichbehandlung bei der Beurteilung von verschiedenen Ethnien oder verschiedenen Geschlechtern führen. Dieses automatische Denken findet auch bei Auswahlprozessen in Berufungsverfahren statt. Alle Kommissionsmitglieder sollten sich dieser Tatsache bewusst sein. Nähere Informationen zu Gender-Bias im Berufungsverfahren bietet beispielsweise die Universität Heidelberg im Rahmen von Online- Tutorials auf ihren Internetseiten an

(Link: https://www.uni-heidelberg.de/gleichstellungsbeauftragte/karriere/onlinetutorial_genderbias.html).