Überblick über das Verfahren
3. Aufgaben der BeKo
3.1. Konstituierende (erste) Sitzung
Die Bewerbungsfrist beträgt üblicherweise 6 Wochen. Noch innerhalb dieser Zeit findet die konstituierende Sitzung der Berufungskommission statt, um sich auf Kriterien für die Auswahl geeigneter Bewerber*innen zu verständigen und ggf. eine weitere Verbreitung der Ausschreibung abzustimmen. Verspätet eingegangene Bewerbungen können akzeptiert werden, da es sich bei der Bewer- bungsfrist für eine Professur nicht um eine zwingende Ausschlussfrist handelt. Rechte der anderen Bewerber*innen werden dadurch nicht verletzt, da in den Besetzungsvorschlag auch Personen aufgenommen werden dürfen, die sich nicht beworben haben.
Zu einem möglichst frühen Zeitpunkt vor Ablauf der Bewerbungsfrist konstituiert der*die Kommissionsvorsitzend die Berufungskommission. Den dafür erforderlichen Termin koordiniert der*die Kommissionsvorsitzende in Abstimmung mit den Mitgliedern der Berufungskommission. Spätestens mit der Einladung zur Sitzung durch den Berufungskommissionsvorsitzenden (mdst. 7 Tage vor der Sitzung) werden allen ordentlichen und beratenden Mitgliedern der Berufungskommission die Ausschreibung und das Profilpapier zur Professur durch den Kommissionsvorsitz zur Verfügung gestellt. Ein verbindlicher Terminplan für die zukünftigen Sitzungen ist zu erstellen (Hinweis: Sitzungstermine zu familienfreundliche Zeiten und die vorlesungsfreie Zeit ist zu beachten). Damit sich die Eingeladenen ein erstes Bild über die Kommission machen können, informiert die Einladung über die Zusammensetzung der Kommission und den Status der Mitglieder und Teilnehmenden (Stimmrecht, nichtstimmberechtigt, Funktion). Siehe Muster-Einladungsschreiben
Die Berufungskommission ist beschlussfähig, wenn fristgerecht eingeladen wurde und die Mehrheit ihrer stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist.
Zu den Aufgaben der Konstituierung gehören:
1) Hinweise zur Vertraulichkeit der Vorgänge. Alle Mitglieder der Berufungskommission müssen eine Verschwiegenheitserklärung abgeben (Vorlage Verschwiegenheitserklärung)
2) Erstellung eines verbindlichen Terminplanes
3) Auswahlkriterien auf der Grundlage des Anforderungsprofils festlegen
4) Festlegung Probevortrag (Thema, Dauer, Sprache, Ort, Rahmenbedingungen), Einladung persönliche Vorstellung der Kandidat*innen
5) Erstellung Interviewleitfaden
6) eventuell Beschluss über Verlängerung der Bewerbungsfrist
In der ersten Sitzung erfolgt vor Kenntnisnahme und Sichtung der Bewerbungen die Festlegung der Auswahlkriterien sowie deren Gewichtung anhand des Ausschreibungstextes.
Als Kriterien haben sich bewährt:
• Forschungsleistungen; z. B. nachgewiesen durch: Publikationsleistung, Forschungspreise, Patente, Stipendien, inhaltliche Breite und Tiefe der Forschungsthemen, Vorträge auf renommierten (internationalen) Konferenzen, Herausgeberschaft, Rufe
• Lehrleistungen/hochschuldidaktische Kompetenzen; dargestellt bzw. nachgewiesen in einem Lehrportfolio z. B. durch: Studentisches Votum, Lehrerfahrungen, Evaluationsergebnisse, Lehr- preise, Teilnahme an hochschuldidaktischen Fortbildungen, betreute Qualifikationsarbeiten, Engagement für Lehre und Studium in der universitären Selbstverwaltung, fachliche Tiefe und Präzision sowie methodische Breite, Probelehrveranstaltung, didaktisches Gutachten
• Interdisziplinarität und Anschlussfähigkeit zu Forschungsbereichen der Hochschule oder anderen Forschungseinrichtungen; z. B. nachgewiesen durch: Beiträge zu fachübergreifender Forschung und Lehre, zu erwartende Beiträge zu einem profilbildenden wissenschaftlichen Schwerpunkt
• Fähigkeit zur Drittmitteleinwerbung; z. B. nachgewiesen durch: bisherige Erfolge bei der Drittmitteleinwerbung, Erfahrungen mit der Abwicklung von Drittmittelprojekten, Stipendien
• Wissens- und Technologietransfer; z. B. nachgewiesen durch: Patente, Ausgründungen, transdisziplinärer Forschung und Lehre, Berufungen in Kommissionen oder Beiräten von Ministerien oder vergleichbaren Einrichtungen, besondere Leistungen in der Wissen- schaftskommunikation
• Überfachliche Kompetenzen; insbesondere strategische Kompetenz, Führungskompetenz, Kommunikationskompetenz, Kooperationskompetenz, Kompetenzen in der akademischen Selbstverwaltung, Diversity- und interkulturelle Kompetenz; z. B. nachgewiesen durch Erfahrungen in der akademischen Selbstverwaltung, eigene erfolgreich umgesetzte Strategien und Angebote zur Förderung von Wissenschaftler*innen/Etablierung von Diversity.
• Genderkompetenz; z. B. nachgewiesen durch: spezielle Fördermaßnahmen für weibliche Studierende/Promovierende, Mitarbeit in einschlägigen Arbeitskreisen und Gremien, Auszeichnungen durch Preise, Teilnahme an Fortbildungen, Tätigkeiten im Bereich Gleichstellung, Einsatz gendergerechter Lehre
• Internationalität/Internationale Sichtbarkeit; z. B. nachgewiesen durch: International beachtete Forschungsleistungen, Publikationen in international anerkannten Organen, Einwerbung und Durchführung von internationalen Gemeinschaftsprojekten (z. B. EU-Projekte), (mehrmonatige) Arbeitsaufenthalte im Ausland, internationale Kontakte und Kooperationen, Fördermaßnahmen mit internationalem Bezug für betreute Studierende/Promovierende, Vernetzungsgrad in der wissenschaftlichen Community, Fähigkeit und Bereitschaft Lehrveranstaltungen in deutscher und/oder englischer Sprache abzuhalten, Einbezug Internationaler Inhalte in die Lehre
Die Mitglieder der Berufungskommission definieren die Beurteilungs- und Auswahlkriterien, inklusive deren Gewichtung für das Berufungsverfahren. Die Auswahlkriterien objektivieren die Entscheidungsfindung und legen verbindlich fest, wonach diese sich richtet. Von den Kriterien kann im gesamten Verfahren nicht abgewichen werden, sie binden die Kommission als Ganzes, also auch (ggf. externe) Kommissionsmitglieder, die erst später im Verfahren, z. B. weil ein ursprüngliches Mitglied wegen des Anscheins der Befangenheit nicht mehr teilnehmen kann, in die Kommission gewählt werden. Die Kriterien binden selbstverständlich auch die Gutachter*innen sowie alle weiteren an der Auswahlentscheidung Beteiligten. Die Kommission formuliert die Auswahlkriterien so präzise wie möglich. Gleichzeitig fasst sie die Kriterien nicht zu eng, um das Bewerber*innenerfeld nicht zu stark einzuschränken. So ist es zum Beispiel möglich, als Kriterium „Erfahrungen mit der Einwerbung von Drittmitteln“ festzulegen, ohne dabei erfolgreich eingeworbene Drittmittel vorauszusetzen oder die Einwerbung von Drittmitteln in einer bestimmten Höhe zu verlangen. Mit den Auswahlkriterien wird das Qualifikationsprofil für die zu besetzende Professur und somit die von Bewerber*innen erwarteten Kompetenzen definiert. Bei einer Professur gehören zu diesen Kompetenzen immer herausragende und einschlägige wissenschaftliche Leistungen sowie die Bereitschaft, sich für die Forschungsziele der HNEE zu engagieren. Zudem stellen alle Disziplinen auf begutachtete Publikationen in anerkannten nationalen und internationalen Organen mit Qualitätssicherung ab und legen auch diese Erwartung als sogenanntes „Muss-Kriterium“ fest.
Ebenfalls obligatorisch sind das Potenzial für herausragende Leistungen in der Lehre, die Bereitschaft zur Mitwirkung an der akademischen Selbstverwaltung sowie Sozial- und Führungskompetenzen. Optional können Praxiserfahrungen als Kriterium herangezogen werden. Die Kommission kann zusätzlich „Kann-Kriterien“ definieren. Diese haben den Zweck, unter den durch Erfüllung der „Muss-Kriterien“ prinzipiell geeigneten Bewerber*innen weiter zu differenzieren.
Zudem sind die Lehrproben der Kandidat*innen zu planen. Diese sollen nicht später als zehn Wochen nach Ablauf der Ausschreibungsfrist stattfinden. Sie ist persönlich durch die Kandidatin bzw. den Kandidaten wahrzunehmen und besteht aus:
- einem wissenschaftlichen Vortrag
- aus einer Probelehrveranstaltung inkl. Diskussion mit den anwesenden Hochschulangehörigen
Die Berufungskommission legt fest, ob die Präsentation vollständig oder teilweise in deutscher oder englischer Sprache erfolgen soll und die Berufungskommission kann darüber hinaus, weitere Anforderungen (z.B. Tests, Übungen, Arbeitsproben) beschließen und in das Verfahren einzubeziehen, die für alle Bewerber und Bewerberinnen gleichermaßen gelten.
So soll sichergestellt werden, dass alle an die Stelle gebundenen Anforderungen und Auswahlkriterien im Auswahlverfahren abgebildet werden.
Für die Kommissionsgespräche ist es notwendig einen strukturierten, auf die Anforderungsanalysen aufbauenden Interviewleitfaden zu erstellen. Die Fragen sollten leitfadengestützt für alle Kandidat*innen sein:
- stellenbezogen
- vor allem auf die erfolgskritischen Anforderungen ausgerichtet
- verhaltensbezogen
Die Antworten stellen eine gute Informationsbasis für den Eignungsvergleich der Interviewten dar.
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist stellt das Berufungsmanagement den Berufungskommissions-mitgliedern folgende Unterlagen zur Verfügung:
- eingegangene Bewerbungen
- die im Rahmen der Bewerbung eingereichten Schriften (im Verlauf des Auswahlprozesses)
Beteiligte: Mitglieder der Berufungskommission
Rechtliche Grundlagen: §§ 4-6 Berufungsordnung HNEE, §§ 42 ff. BbgHG
Dokumente: Ausschreibungstext (deutsch & englisch)
Rekrutierung
Verschwiegenheitserklärung
Einladung mit Tagesordnung
Protokoll:
Ø Verbindlicher Terminplan
Ø Auswahlkriterien auf der Grundlage des Anforderungsprofils
Ø Festlegung Probevortrag (Thema, Dauer, Sprache, Ort, Rahmenbedingungen), Einladung persönliche Vorstellung der Kandidat*innen
Ø Erstellung Interviewleitfaden
Ø eventuell Beschluss über Verlängerung der Bewerbungsfrist