3. Aufgaben der BeKo

3.4. Auswahl Kandidat*innen

Zunächst wird über jede*n einzelne*n Bewerber*in anhand der von der Berufungskommission dokumentierten Auswahlkriterien gesondert beraten. Zu empfehlen ist die Zuordnung der Bewerber*innen zu Kategorien und die stichwortartige Begründung der Auswahlentscheidung anhand der Auswahlkriterien mit folgendem Ergebnis:

  • Bewerber*in erfüllt alle Auswahlkriterien und ist zu berücksichtigen (A)
  • Bewerber*in erfüllt teilweise die Auswahlkriterien und ist ggf. zu berücksichtigen (B)
  • Bewerber*in erfüllt die Auswahlkriterien nicht und ist nicht zu berücksichtigen (C)

Bewerber*innen in der Kategorie B sollen nach der ersten Durchsicht noch einmal beurteilt und dann der Kategorie A oder C zugeordnet werden.

Gegebenenfalls kann diese Prüfung auch bis nach den Vorstellungsvorträgen zurückgestellt werden und die Bewerber*innen als Ersatzkandidat*innen eingestuft werden. Zu diesem späteren Zeitpunkt darf die Entscheidung über die Ersatzkandidat*innen jedoch nicht vergessen werden.

Die formalen Kriterien sind im § 41 BbHgHG geregelt.

Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren

(1) Als Professorin oder Professor kann eingestellt werden, wer die allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen erfüllt und mindestens folgende weitere Voraussetzungen nachweist:

  • ein abgeschlossenes Hochschulstudium,
  • pädagogische Eignung,
  • besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, in der Regel durch eine qualifizierte Promotion oder besondere Befähigung zu künstlerischer Arbeit und
  • darüber hinaus, je nach den Anforderungen der Stelle,
  • zusätzliche wissenschaftliche oder künstlerische Leistungen oder
  • besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens dreijährigen beruflichen Praxis, von der mindestens zwei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen, und
  • umfassende Kompetenzen im Wissenschaftsmanagement, insbesondere in Bereichen mit hohem Drittmittelaufkommen oder erheblicher Personalverantwortung.

Forschung: z. B. Forschungsprofil, wissenschaftliche Durchbrüche, Forschungsprojekte und Drittmittel, Publikationen, wissenschaftliche Tagungen und Vorträge, Kooperationen, Ansehen in der Community, wissenschaftliche Funktionen/Mitgliedschaften, Preise und Auszeichnungen usw.

Bei Publikationen sind Qualität und Originalität, nicht Quantität, ausschlaggebend. Der Eindruck der größeren Zahl an Publikationen älterer Bewerber*innen darf nicht zu Lasten der jüngeren gehen.

Bezüglich der Drittmitteleinwerbung sollen bei jüngeren Bewerber*innen und in Fächern mit weniger entwickelten Drittmittelstandards zumindest überzeugende Konzepte für die künftige Einwerbung von Drittmitteln ein wichtiger Gesichtspunkt für die Beurteilung sein.

Lehre: z. B. einschlägige Lehre, Lehrevaluationen, Engagement in der Lehre, Verbesserung von Studienbedingungen, Weiterbildungsangebote, Exkursionen, betreute Qualifikationsarbeiten, Teilnahme an didaktischen und methodischen Weiterbildungen, Lehrpreise usw.

Zu den fachübergreifenden  Beurteilungskriterien gehören Kooperationen mit anderen Wissenschaftler*innen und Einrichtungen, wissenschaftliche Kooperationsbereitschaft, Führungskompetenz, Betreuungstätigkeiten für den wissenschaftlichen Nachwuchs, Tätigkeiten in der Selbstverwaltung usw.

Zur Beurteilung der Führungskompetenz können Managementqualifikationen, Erfahrungen im Wissenschaftsmanagement, Erfahrungen im Umgang mit Teams, erworbene Führungstechniken durch Schulungen, Seminare oder Coachings erfragt werden. Führungskompetenzen zeigen sich anhand von Vorbildfunktion, fairer Kommunikation, Flexibilität, Übernahme und Abgabe von Verantwortung, Toleranz, Selbstkritik und dem Erkennen von Potentialen.

Grundsätzlich wird erwartet, dass die*der Neuberufene die Lehre entweder in deutscher Sprache oder entsprechend der Curricula auf Englisch abhalten kann. Im Sinne der Internationalisierung und der Offenheit für internationale Wissenschaftler*innen sind fehlende deutsche Sprachkenntnisse der Bewerber*innen kein Ausschlusskriterium. Im Rahmen der Berufungsverhandlung können Zielvereinbarungen zum Erlernen der deutschen Sprache innerhalb von zwei Jahren nach Dienstantritt verabredet werden.

Die Berufungskommission wählt auf der Grundlage der Auswahlkriterien mindestens drei und in der Regel bis zu sechs geeignete Bewerber und Bewerberinnen für eine hochschulöffentliche Präsentation und ein Auswahlgespräch mit der Berufungskommission aus.  Bei der Protokollierung des Auswahlverfahrens werden die Gründe, aus denen Bewerber*innen im weiteren Verfahren keine Berücksichtigung finden, explizit dargelegt.

Nach abgeschlossener Bewertung der Schriftlage einigt sich die Kommission auf die Shortlist , die zur persönlichen Vorstellung eingeladen werden sollen sowie auf Termin und Ablauf der Vorstellungsgespräche. Die Einladung zu den persönlichen Vorstellungen wird durch den Berufungskommissionsvorsitz erstellt. Der Berufungskommissionsvorsitz übernimmt die Organisation der Termine und fragt bei den Kandidat*innen ein Lehr- und Forschungskonzept an. Zu den Probevorlesungen ist die Hochschulöffentlichkeit (fachbereichsintern und -extern) vom Berufungskommissionsvorsitz per Mail einzuladen.