3. Aufgaben der BeKo

3.5. Lehrbefähigung, pädagogische Eignung

Die Einschätzung der Lehrbefähigung muss anhand von Kriterien erfolgen und nachvollziehbar dokumentiert werden. Werden mehrere der folgenden Möglichkeiten genutzt, muss eine Gewichtung beschlossen werden.

Möglichkeiten, nach denen der Bewerber/die Bewerberin auf seine Lehrbefähigung geprüft wird:

  • Probevortrag
  • Probelehrveranstaltung
  • Lehrkonzept (kann z.B. mit Einladung zum Probevortrag verlangt werden)
  • Zertifikate der hochschuldidaktischen Weiterbildung oder Lehrpreise
  • Von in engere Wahl gezogenen Bewerbern Einreichung eines Lehrportfolio erbitten
    • Inhalt Lehrportfolio:
    • Listen durchgeführter Lehrveranstaltungen
    • Beispielhafte Erfahrungs- und Projektberichte
    • Evaluationen
    • Zertifikate über hochschuldidaktische Weiterbildung
  • Evaluierung der Lehrfähigkeit mithilfe von Studierenden beim  Probevortrag
  • Würdigung der didaktischen Konzepte/Lehrproben (nicht nur Eingang bestätigen oder zurückgeben)
  • Die Studierendenbeteiligung muss dokumentiert werden.  Dabei muss deutlich werden, welches Votum von den studentischen Berufungskommissionsmitgliedern stammt und welches vom studentischen Publikum in den Probevorträgen. Das darf sich in der Dokumentation nicht mischen.
  • Die externen Gutachter*innen werden gebeten, auf die pädagogische Eignung einzugehen.