2. Allgemeine Hinweise zur Kommissionsarbeit

2.12. Dokumentation des Berufungsverfahrens

Das Berufungsmanagement übernimmt die Dokumentation des Verfahrens gemäß § 10 der Berufungsordnung. Vom Berufungskommissionsvorsitz wird eine abschließende Stellungnahme zum begründeten Berufungsvorschlag erwartet.