Überblick über das Verfahren
Умови завершення
2. Allgemeine Hinweise zur Kommissionsarbeit
2.12. Dokumentation des Berufungsverfahrens
Das Berufungsmanagement übernimmt die Dokumentation des Verfahrens gemäß § 10 der Berufungsordnung. Vom Berufungskommissionsvorsitz wird eine abschließende Stellungnahme zum begründeten Berufungsvorschlag erwartet.