1. Verfahrensschritte

1.5. Beschluss FBR über Ausschreibung

Die Freigabe des Profilpapieres inklusive des Ausschreibungstextes durch den* die Präsident*in reicht der/die Dekan*in im Fachbereichsrat ein. Vom Präsidium und Präsident*in gewünschte Änderungen im vorläufigen Ausschreibungstext werden vom Berufungsmanagement eingearbeitet.

Der Fachbereichsrat des Fachbereichs, dem die Stelle zugeordnet ist, beschließt gemäß §3 (1) der Berufungsordnung den Entwurf des Ausschreibungstexts binnen einer Frist von vier Wochen nach der Entscheidung des*der Präsident*in.

 

Beteiligte:                                                 Präsidium, Präsident*in, Dekan*in, Fachbereichsrat

Rechtliche Grundlagen:                       § 3 (2) Berufungsordnung HNEE, § 42 ff. BbgHG

Dokumente:                                              Profilpapier, Entwurf Ausschreibungstext