2. Allgemeine Hinweise zur Kommissionsarbeit

2.3. Kleine BeKo

Als stimmberechtigte Mitglieder gehören der Berufungskommission in der Regel an:

  • vier Mitglieder der Gruppe der Hochschullehrenden,
  • ein Mitglied der Gruppe der akademischen Mitarbeitenden
  • ein Mitglied der Gruppe der Studierenden sowie
  • ein Mitglied, das der*die Präsident*in bestimmt und das keiner Gruppe zugeordnet ist.
  • Jeder Berufungskommission muss mindestens ein stimmberechtigtes hochschulexternes Mitglied angehören, das der Gruppe der Hochschullehrenden zugeordnet ist
  • Über Ausnahmen entscheidet der*die Präsident*in