Überblick über das Verfahren
Completion requirements
2. Allgemeine Hinweise zur Kommissionsarbeit
2.3. Kleine BeKo
Als stimmberechtigte Mitglieder gehören der Berufungskommission in der Regel an:
- vier Mitglieder der Gruppe der Hochschullehrenden,
- ein Mitglied der Gruppe der akademischen Mitarbeitenden
- ein Mitglied der Gruppe der Studierenden sowie
- ein Mitglied, das der*die Präsident*in bestimmt und das keiner Gruppe zugeordnet ist.
- Jeder Berufungskommission muss mindestens ein stimmberechtigtes hochschulexternes Mitglied angehören, das der Gruppe der Hochschullehrenden zugeordnet ist
- Über Ausnahmen entscheidet der*die Präsident*in