2. Allgemeine Hinweise zur Kommissionsarbeit

2.8. Verspätete Bewerbungen

Verspätet eingegangene Bewerbungen können akzeptiert werden, da es sich bei der Bewerbungsfrist für eine Professur nicht um eine zwingende Ausschlussfrist handelt. Rechte der anderen Bewerber*innen werden dadurch nicht verletzt, da in den Besetzungsvorschlag auch Personen aufgenommen werden dürfen, die sich nicht beworben haben.

Ein Anspruch auf Berücksichtigung verspätet eingegangener Bewerbungen besteht allerdings nicht, die Berufungskommission kann diese Bewerbungen aus dem Auswahlverfahren ausschließen. Bei Vorliegen verspätet eingegangener Bewerbungen sollte die Berufungskommission daher eine Entscheidung treffen, ob sie diese generell berücksichtigen will oder nicht.