Überblick über das Verfahren
3. Aufgaben der BeKo
3.2. Zweite Sitzung
Ziel der zweiten Sitzung ist die Auswahl von Kandidatinnen und Kandidaten, die anhand der zuvor verabschiedeten Kriterien zur persönlichen Vorstellung eingeladen werden sollen.
Die eingegangenen Bewerbungsunterlagen werden durch das Berufungsmanagement auf Vollständigkeit überprüft und ggf. fehlende Unterlagen angefordert. Eingangsbestätigungen werden durch das Berufungsmanagement unmittelbar nach Eingang der Bewerbung, mittels BITE geschickt. Die Bewerbungsunterlagen werden für die Einsichtnahme durch die Kommissionsmitglieder vom Berufungsmanagement vorbereitet.
Die Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten und ggf. der Schwerbehindertenvertretung an der Berufungskommission ist sicherzustellen. Bei der Einladung der Berufungskommission ist darauf zu achten, dass die Sitzung zu einem Termin stattfindet, zu dem möglichst alle Mitglieder bzw. deren Stellvertreter*innen der Berufungskommission, auch die Externen, sowie die Gleichstellungsbeauftragte und ggf. die Schwerbehindertenvertretung anwesend sein können (familienfreundliche Sitzungszeiten beachten).
Liegt die Bewerbung einer schwerbehinderten Person vor, ist die Schwerbehindertenvertretung unverzüglich zu benachrichtigen. Schwerbehinderte müssen zum Vortrag eingeladen werden, sofern sie die formalen Anforderungen erfüllen. Vor der Entscheidung über die fachliche Eignung, muss die Kommission die Schwerbehindertenvertretung gemäß § 95 Abs. 2 SGB IX anhören. Die Entscheidung der Kommission ist der Schwerbehindertenvertretung unverzüglich mitzuteilen.
Mit der Einladung zur Sitzung stellt das Berufungsmanagement allen stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern der Berufungskommission die Bewerbungsunterlagen und die Matrix zur Verfügung. Die Matrix kann bereits um inhaltliche Bewertungsraster gemäß den verabschiedeten Auswahlkriterien erweitert sein. Die bereits mit den Bewerbungen eingegangenen Schriften werden der Kommission separat nach Abstimmung bereitgestellt. Da akademische Lebensläufe grundsätzlich vielfältig sind, ist bei der Bewertung und Auswahl der Kandidat*innen im Sinne der Chancengerechtigkeit die Mehrdimensionalität von Lebensläufen wertschätzend zu berücksichtigen. Forschungsaufenthalte im Ausland, berufliche Erfahrungen in der Wirtschaft und im sozialen Bereich sind Indikatoren, die die Leistungen in Forschung und Lehre bereichern und den Kompetenzrahmen erweitern
Beteiligte: Mitglieder der Berufungskommission
Rechtliche Grundlagen: §§ 4-6 Berufungsordnung HNEE, §§ 42 ff. BbgHG, § 21 VwVfG _ Besorgnis der Befangenheit
Dokumente: Ausschreibungstext (deutsch & englisch)
Einladung mit Tagesordnung
Protokoll der 1. Sitzung
Matrix Bewerbungen
Protokoll:
Ø Übersicht eingegangenen Bewerbungen
Ø Prüfung Befangenheit
Ø Auswertung Bewerber*innen-Matrix
Ø Begründung und Dokumentation der Entscheidung (ABC-Analyse)
Ø Organisation der Probevorträge sowie eines Rahmenprogramms, Einladung Hochschulöffentlichkeit