Überblick über das Verfahren
3. Aufgaben der BeKo
3.6. Dritte Sitzung- Probevorträge
Im Rahmen der Vorstellung der Bewerber*innen ist die fachliche, pädagogische und persönliche Eignung der Vortragenden vor Ort zu beurteilen. Die Gesamtzeit der Vorstellung je Bewerberin oder Bewerber sollte daher zumindest zwei Stunden nicht unterschreiten.
Die persönlichen Vorstellungen richten sich nach § 5 Abs. 6 BO :
Die Präsentation soll nicht später als zehn Wochen nach Ablauf der Ausschreibungsfrist stattfinden. Sie ist persönlich durch die Kandidatin bzw. den Kandidaten wahrzunehmen und besteht aus einem wissenschaftlichen Vortrag und aus einer Probelehrveranstaltung inkl. Diskussion mit den anwesenden Hochschulangehörigen. Die Berufungskommission legt fest, ob die Präsentation vollständig oder teilweise in deutscher oder englischer Sprache erfolgen soll. Die Berufungskommission kann beschließen, darüber hinaus weitere Anforderungen (z.B. Tests, Übungen, Arbeitsproben) in das Verfahren einzubeziehen, die für alle Bewerber und Bewerberinnen gleichermaßen gelten. So soll sichergestellt werden, dass alle an die Stelle gebundenen Anforderungen und Auswahlkriterien im Auswahlverfahren abgebildet werden. Im Anschluss erfolgt das nichtöffentliche Auswahlgespräch mit der Berufungskommission. Allen Kandidatinnen und Kandidaten sind die gleichen Vorstellungsbedingungen einzuräumen.
- einem wissenschaftlichen Vortrag oder einer fachüblichen Präsentation eigener Forschungsergebnisse (üblicherweise mind. 20 Minuten Vortrag und 15 Minuten Diskussion)
- einer Probelehrveranstaltung mit Lehrbezug (üblicherweise Lehrprobe, mind. 20 Minuten)
- einer Diskussion mit dem/der Kandidat*in über sein/ihr Forschungs-, Lehr- und Transfer-konzept (üblicherweise 10-15 Minuten)
- einem nichtöffentlichen Gespräch mit der Kommission (üblicherweise mind. 40 Minuten)
Nach den Probevorlesungen schließt sich das persönliche Gespräch an. Allen Bewerber*innen sind im Wesentlichen die gleichen Fragen aus dem erstellten Interviewleitfaden zu stellen. Die Kommission informiert die Bewerber*innen über die Ausstattung der Professur und gibt Möglichkeit für Fragen.
Anwesenden Studierenden ist die Gelegenheit zur Bewertung der hochschulöffentlichen Präsentation zu geben. Die studentischen Mitglieder der Berufungskommission werten die studentischen Bewertungen der Präsentation zeitnah aus und tragen die Ergebnisse der Diskussion nachvollziehbar in einem mündlichen Bericht zusammen, der im Protokoll als Studentische Stellungnahme gekennzeichnet wird. Mittels der Evasys Umfrage haben die Studierenden Gelegenheit, die Probevorlesungen einzuschätzen. Die Auswertung übernimmt das Berufungsmanagement noch während der Sitzung.
Nach Abschluss der persönlichen Vorstellungen würdigt die Kommission in einem eigenen Sitzungsteil jede*n der eingeladenen Kandidat*innen ausführlich und einigt sich auf eine Auswahl von in der Regel drei Personen, die in den Berufungsvorschlag aufgenommen werden sollen. Eine Reihung darf noch nicht erfolgen.
Den eingeladenen Kandidat*innen ist mit größtmöglicher Wertschätzung zu begegnen.Der Auswahl der Bewerber*innen kommt eine große Bedeutung zu. Deshalb ist es wichtig, möglichst viele Informationen über die in die engere Wahl gezogenen Kandidat*innen zu erhalten. Ein Vor-Ort-Besuch der Arbeitsstelle, intensive Gespräche der Eingeladenen mit den künftigen Kolleg*innen sowie ggf. ein gemeinsames Essen können dafür wichtige Details liefern. Empfehlenswert sind die persönlichen Vorstellungen mit einem Rundgang am Fachbereich und ggf. weiteren Gesprächen zu verknüpfen. Hierzu sollte eine Abstimmung mit dem Berufungsmanagement erfolgen.
Gleichzeitig ist auch der Eindruck nicht zu unterschätzen, den Bewerber*innen von Stadt und HNEE im Rahmen dieser Vor-Ort-Termine erhalten. Die Vorstellungstermine sollten daher auch als Chance verstanden werden, für den Standort Eberswalde zu werben.
Die Auswahl der Kandidat*innen werden in die Begutachtung durch externe Gutachter*innen gegeben. Eine Liste möglicher Gutachter*innen ist bereits auf der 2.Sitzung erstellt worden. (siehe 5.3.1 Vergleichende Gutachten)
Beteiligte: Mitglieder der Berufungskommission
Rechtliche Grundlagen: §§ 5-6 Berufungsordnung HNEE, §§ 42 ff. BbgHG,
Dokumente: Ausschreibungstext (deutsch & englisch)
Einladung mit Tagesordnung
Einladung Hochschulöffentlichkeit
Protokoll der 2. Sitzung
Matrix Bewerbungen
Protokoll:
Ø Einladung an Hochschulöffentlichkeit und Studierende
Ø Evasys Fragebogen
Ø Interviewleitfaden