4. Gremien/ Ruf

4.1. Beschluss Berufungsvorschlag im FBR

 

Der Berufungsvorschlag und insbesondere die Rangfolge sind von der Berufungskommission schriftlich zu begründen und ist innerhalb von zwei Wochen vom Berufungskommissionsvorsitznach der Abstimmung der bzw. dem Vorsitzenden des jeweiligen Fachbereichsrates vorzulegen. Die Mitglieder des jeweiligen Fachbereichsrates erhalten die Möglichkeit, eine Woche vor der Sitzung des Fachbereichsrats Einblick in den Berufungsvorgang zu nehmen. Die Unterlagen werden vom Berufungsmanagement zusammengestellt.

Gemäß Grundordnung der HNEE haben bei Entscheidungen des Fachbereichsrates über Berufungsvorschläge dem Fachbereich angehörenden Professorinnen und Professoren die Möglichkeit der stimmberechtigten Mitwirkung; soweit sie an der Entscheidung mitwirken, gelten sie als Mitglieder der Gruppe der Professorinnen und Professoren im Fachbereichsrat.

Der Vorsitz der Berufungskommission wird an den Beratungen des Fachbereichsrates über den Berufungsvorschlag beteiligt und gibt den Mitgliedern des Fachbereichsrates einen Überblick über den Ablauf und die Entscheidungen der Berufungskommission. Die Mitglieder der Berufungskommission können an den Beratungen des Fachbereichsrats teilnehmen.

Der Fachbereichsrat kann unter Angabe von Gründen das Berufungsverfahren an die Berufungskommission zu einer erneuten Beratung und Beschlussfassung zurückverweisen, mit der Zurückverweisung lebt die Zuständigkeit der Berufungskommission wieder auf. Der Fachbereichsrat kann den Vorschlag der Berufungskommission nicht durch einen eigenen ersetzen.

Beteiligte:                            Berufungskommissionsvorsitz, Fachbereichsrat (erweitert)

Rechtliche Grundlagen:      § 7 (6-8) Berufungsordnung HNEE, §§ 42 ff. BbgHG

Dokumente:                         Berufungsvorschlag (Auszug Protokoll)