4. Gremien/ Ruf

4.2. Beschluss Senat

Der*die Dekan*in oder Fachbereichsrats- Vorsitz des zuständigen Fachbereiches reicht den Beschluss des Fachbereichsrates fristgerecht und umgehend zur Beschlussfassung in die kommende Senatssitzung ein. Der Vorsitz der Berufungskommission erläutert in der Senatssitzung den Senatsmitgliedern die Ergebnisse der Berufungskommission. Der Senat beschließt in geheimer Abstimmung über den Vorschlag der Berufungsliste.

Der Senat stimmt geheim ab, wobei die Stimmen der Gruppe der Professor*innen getrennt zu zählen sind.

Der Berufungsvorschlag soll innerhalb einer Frist von längstens 12 Monaten nach Veröffentlichung der Ausschreibung dem Senat vorliegen. Abweichungen sind aktenkundig von dem* der Dekan*in zu begründen.

Beteiligte:                            Berufungskommissionsvorsitz, Senat

Rechtliche Grundlagen:      § 9 Berufungsordnung HNEE, §§ 42 ff. BbgHG

Dokumente:                        Berufungsvorschlag (Auszug Protokoll Berufungskommission),

   Beschluss Fachbereichsrat